Nachfolgend haben wir Ihnen die am häufigsten durch Mieter gestellten Fragen beantwortet.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Franzburg über die hier vorhandenen Kontkatmöglichkeiten.
- Muss ich meinen Briefkasten alleine beschriften
Die Beschriftung Ihres Briefkastens bzw. Ihrer Klingelanlage erfolgt durch einen Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft kurz vor Ihrem Einzug.
- Was darf ich auf meinem Balkon?
Bei Anbringung von Markisen, Rollläden oder Außenrollos bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Wohnungsgenossenschaft.
Bei Balkonen ist darauf zu achten, dass keine statischen Gefährdungen durch Anbauten auftreten und dass die Bodenbeläge bzw. Dichtbahnen nicht beschädigt werden.Für Blumenkästen sind nur die dafür vorgesehenen Halterungen zu nutzen. Jeder Mieter hat dafür zu sorgen, dass auslaufendes Gießwasser nicht an der Fassade, an anderen Gebäudeteilen herunterläuft oder sogar die unteren Nachbarn beeinträchtigt. Ebenfalls sollte bei evtl. Vögelfütterung im Winter darauf geachtet werden, dass sich die Nachbarn durch den Abfall nicht gestört fühlen.
Grillen mit festen und flüssigen Brennstoffen, offenes Feuer – insbesondere Lagerfeuer – ist auf Balkonen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Elektrogrills, nehmen aber bitte stets Rücksicht auf Ihre Nachbarn.
Für die Reinigung des Balkons oder der Terrasse ist natürlich der Mieter zuständig. Balkone sind von Schnee und Eis zu befreien und die Wassereinläufe sind von Schmutz und Laub freizuhalten, damit das Regenwasser ungehindert ablaufen kann. Bitte verwenden Sie zur Reinigung keinesfalls Salz oder Chemikalien.
- Darf ich einen Fensterrahmen anbohren?
Die Rahmen dürfen zur Befestigung von Scheibengardinen, Thermometern, Rollos oder ähnlichen Anbauten auf gar keinen Fall angebohrt werden.
Sollten Schwierigkeiten beim Öffnen oder Schließen des Fensters auftreten, weil es evtl. klemmt oder hängt, rufen Sie bitte in der Franzburger Geschäftsstelle an.
Für die Reinigung der Fensterrahmen und des Glases benutzen Sie bitte kein Scheuermittel, da diese die Oberflächen beschädigen.
Am einfachsten lassen sich die Oberflächen mit klarem Wasser und ein wenig Spülmittel eventuell mit Essigwasser reinigen.
- Laminatboden pflegen? Aber wie?
PVC-Beläge und Fliesen feucht wischen mit einem Wischpflegemittel. Besondere Pflege ist dem Parkett oder Laminatboden zuzuwenden. Dieser Bodenbelag darf nur „nebelfeucht“ und mit einem speziellen Pflegemittel gewischt werden, da sonst die Fugen aufquellen.
- Darf ich die Fliesen anbohren?
Bohrungen für Spiegel und Regale etc. dürfen nur an den Fliesenfugen vorgenommen werden.
- Wie heize ich richtig?
Heizen Sie alle Räume auf mindestens 20°C. Die Raumtemperatur im Schlafzimmer sollte nicht unter 16 ° C sein. Zur ausreichenden Luftzirkulation stellen Sie Ihre Möbel mind. 5-10 cm von der Wand ab.
- Wie lüfte ich richtig?
Lüften Sie regelmäßig kurz und kräftig. Beim Lüften im Winter beschlägt die Außenscheibe nach dem Öffnen des Fensters. Sobald dieser Beschlag verschwunden ist, können Sie das Fenster wieder schließen. Sie haben dann ausreichend gelüftet. Ein gesundes Raumklima ist immer dann erreicht, wenn Sie bei einer Raumtemperatur von 20-22°C eine relative Luftfeuchtigkeit von 40-60% einhalten.
- Elektrische Anlagen
Veränderungen an vorhandenen elektrischen Anlagen dürfen nur von einem zugelassenen Fachmann vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft. Bitte benutzen Sie nur geprüfte Verlängerungskabel und beachten Sie, dass nicht zu viele Elektrogeräte durch Verteilerkabel an einer Steckdose angeschlossen werden.
Ist Ihr Keller ohne Strom, können Sie dieses unter Umständen nachrüsten lassen, allerdings auf eigene Kosten. Näheres erfahren Sie von unseren Technikern.
Bei vorhandenen FI-Schutzschaltern sollte dieser halbjährlich von dem Mieter durch Drücken der Testtaste geprüft werden. - Sanitäre Einrichtungen
WC-Becken lassen sich schnell und günstig mit sogenannten WC-Reinigern säubern. Dies bitte in regelmäßigen Abständen vornehmen, da der Urinstein und die Kalkablagerungen recht hartnäckig sind. Diverse Hygieneartikel, Windeln, Haus- und Küchenabfälle oder sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht in die Toilette. Die Beseitigung der selbstverschuldeten Verstopfungen trägt jeder Mieter selbst.
Waschbecken/ Badewanne/ Dusche sollten ebenfalls regelmäßig einer Reinigung unterzogen werden. Weiterhin sollten keine Gegenstände dort gelagert werden, die möglicherweise den Emaillelack beschädigen könnten.
- Wann kann ich den Notdienst in Anspruch nehmen?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung, hervorgerufen durch Feuer, Wasser, Heizungsausfall u. a. – die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt. Auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, wie zum Beispiel von Gebäuden, Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen, sind als Havarie zu werten.
Nachfolgend einige Beispiele:
Elektrik
- defekter Hausanschluss – gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen sind jedoch alle in Ordnung)
- unter Spannung stehende Teile (Wände, Rohre)
- elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
- Kabelbrände (Geruchsbelästigung, Rauchentwicklung)
Gas / Wasser
- Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen sowie an Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen
- Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht mehr schließen
- Ausfall der Trinkwasser-, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr (Verstopfung)
- Fernheizung – Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt
- Ausfall der gesamten Heizung ( nicht bei einzelnen Heizkörpern)
Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
Solche Maßnahmen müssen sein:
- bei Brand – Alarmierung von Feuerwehr und Notdienst
- bei Wasserrohrbruch – Schließen des Sperrschiebers in Ihrer Wohnung
- bei Abwasserverstopfung – Benachrichtigung aller anderen Hausmitglieder
- bei Heizungsausfall – Anruf bei Ihrem Notdienst
Nicht zu den Havarien gehören folgende Störungen:
- tropfende Ventile und verstopfte Waschbecken
- defekte Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen, Relais sowie defekte Kochplatten bei Elektroherden
Liegt eine Störung im oben genannten Sinne vor, darf der Havariedienst von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie trotzdem wegen einer dieser „Kleinen Störungen“ den Havariedienst bemühen, müssen Sie die entstehenden Kosten tragen! - Verhalten bei Familienfeiern / Besuch
Laut aktueller Hausordnung sind die Ruhezeiten von 12-14 Uhr und von 20-07 Uhr festgelegt. Ruhestörende Arbeiten sind werktags schon ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell unzulässig. An das Verhalten der einzelnen Mietparteien dürfen allerdings auch keine überspitzten Anforderungen gestellt werden. So wird sicherlich mancher Bewohner einmal ein Fest feiern wollen, bei dem es – besonders zu fortgeschrittener Zeit – etwas lauter werden kann. Die Nachbarn werden dafür Verständnis zeigen und auf die Einhaltung der ortsüblichen Ruhezeiten nicht unbedingt bestehen, wenn ihnen rechtzeitig ein entsprechender Hinweis gegeben wird.
- Längere Abwesenheit des Mieters
Bei längerer Abwesenheit des Mieters ist der Wohnungsgenossenschaft ein Bevollmächtigter zu benennen, der Zutritt zur Wohnung hat und sich um die Belange der Wohnung und der Treppenhausreinigung während dieser Zeit kümmert.
- Gesetzliche Renovierungsfristen / Wie renoviere ich richtig?
Näheres zu den gesetzlichen Renovierungspflichten finden Sie in unseren Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Alte Tapeten lassen sich leichter durch vorheriges Anfeuchten mit warmem Wasser oder entsprechenden handelsüblichen Geräten entfernen. Heizungsrohre und Heizkörper dürfen nur mit Einbrennfarbe gestrichen werden, da normale Wandfarbe wieder abblättert. Bei Renovierung der Innentüren muss vorab die alte Farbe runtergebrannt werden, danach das Türblatt bzw. Rahmen grundiert und mit entsprechender Lackfarbe erneut gestrichen werden.
- Bauliche Veränderungen
Aus-, Umbau- und größere Renovierungsarbeiten in einer Wohnung oder an Balkonen sind rechtzeitig vorher bei den Mitarbeitern der Wohnungusgenossenschaft anzukündigen, um erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit die gemeinschaftlichen Anlagen ausreichend vor Beschädigungen geschützt werden. Über die entsprechende Maßnahme wird mit dem Mieter eine Vereinbarung abgeschlossen.
- Hinweise zur Mülltrennung- und Entsorgung
Mieter, die eine entsprechende Sortierung ihrer Abfälle vornehmen, sparen unterm Strich bei den Gebühren für Müllentsorgung.
Im entsprechenden Rhythmus werden durch die Stralsunder Entsorgungs- GmbH die Abfallbehälter geleert und die gelben Säcke abgeholt.
- Karton, Pappe und Papier werden zerlegt und in die dafür vorgesehenen Papiercontainer entsorgt
- Flaschen und Gläser werden nach Farbe sortiert und in die Glascontainer entsorgt
- Verpackungen mit dem grünen Punkt kommen in den gelben Tonne
Hinweise zur Sperrmüllentsorgung
Zum Sperrmüll gehören bewegliche Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die nicht in die normale Mülltonne passen:
- Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Herde
- Bettgestelle, Matratzen
- Fahrräder, Fahrradteile, Kinderwagen
- Fernsehgeräte, Elektro –und Elektronikschrott
- Möbel, Teppiche, Fußbodenbeläge
Die Sperrmüllentsorgung erfolgt ohne zusätzliche Kosten und kann 1x jährlich bis 5m³ Sperrmüll in Anspruch genommen werden. Zur Abholung des Sperrmülls wird über die Sperrmüllkarte oder im Internet ein Termin vereinbart.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 03831-2788218. Der Sperrmüll darf erst am Tag der Abholung bereit gestellt werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragt die Abholung des Sperrmülls beim zuständigen Entsorger. Der Entsorger plant dann die Sperrmülltouren und teilt Ihnen den genauen Abholtermin schriftlich, in der Regel 3-4 Tage vor der Abholung des Sperrmülls, mit.
Denken Sie bitte daran, dass zwischen der Anmeldung und der Abfuhr des Sperrmülls ca. 3 Wochen vergehen!
Im Interesse eines sauberen Wohnumfeldes verbietet sich die Ablage von Sperrmüll ohne Abfuhrtermin von selbst.
- Mietrückstände?
Was passiert, wenn Sie nicht handeln?
Sie verlieren Ihre Wohnung! Ein Räumungsurteil und eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher sind teuer. Die Zwangsräumung, die Einlagerung der Möbel und des Hausrates müssen bezahlt werden. Daneben fallen Gerichts-, Anwalts- und Renovierungskosten an. Diese Kosten haben Sie ebenfalls zu tragen. So kann aus einem Mietrückstand von 1.000,00 € eine Gesamtbelastung von mehr als 5.000,00 € werden !
Also nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden! Wenden Sie sich rechtzeitig vertrauensvoll an Ihren Vermieter.
- Rauchmelder in der Wohnung?
Wir denken an Ihre Sicherheit und haben in Ihrer Wohnung Rauchwarnmelder angebracht, da oft ein Brand zu spät bemerkt wird und die Rauchentwicklung schon so stark ist, dass neben den giftigen Gasen vor lauter Qualm die Fluchtwege nicht zu finden sind. Besonders gefährlich ist ein Brand, der den Menschen im Schlaf überrascht. Das Kohlenmonoxid im Rauch bewirkt, dass man noch im Schlaf ohnmächtig wird und nicht mehr aufwacht.
Ein geprüfter (einmal jährlich) Rauchmelder in der Wohnung hilft Ihnen, solchen Gefahren zu entgehen. Sie werden rechtzeitig gewarnt und können Ihre Wohnung verlassen.